Die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass Abfälle vorrangig zu vermeiden oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen sind. Die rechtlichen Vorgaben zur Abfallhierarchie ergeben sich auch aus dem europäischen Recht sowie aus den Landesgesetzen zur Kreislaufwirtschaft. Hinsichtlich der Entwicklung der Abfallmengen der vergangenen Jahre zeigt sich jedoch, dass die Abfallvermeidung noch nicht ausreichend gelungen ist. Das Statistische Bundesamt meldete für 2021 mit 40,2 Millionen Tonnen eine Rekordmenge an Haushaltsabfällen – ein Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das gesamte (Netto-)Abfallaufkommen weist gleichzeitig im Verlauf der vergangenen zwanzig Jahre einen Rückgang von rund 12 Prozent auf, der jedoch vor allem auf reduzierte Bau- und Abbruchabfälle zurückzuführen ist.
Im Rahmen des Projekts analysieren und bewerten die Wissenschaftler*innen den Umsetzungsstand des Abfallvermeidungsprogramms (AVP) auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie die darin enthaltenen Prüfaufträge. Darauf aufbauend und unter weiterer Betrachtung bisher nicht berücksichtigter Abfallvermeidungspotenziale – auch aus anderen Strategien, Programmen und Ländern – entwickeln sie Vorschläge zur Weiterentwicklung des AVP sowie strategische Handlungsempfehlungen , um die Reichweite des Programms zu stärken und den weiteren Umsetzungsprozess zu fördern.
Das Projekt umfasst fünf Arbeitspakete:
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